Wohnsitzverlegung in eine andere Gemeinde

Es handelt sich um eine Wohnsitzverlegung, wenn eine Person seinen gewohnheitsmäßigen Wohnsitz in einer anderen Gemeinde festlegt. Der Interessierte muss sich an das Meldeamt der neuen Wohnsitzgemeinde wenden, um die entsprechende Erklärung abzugeben. Handelt es sich um eine Familie mit mehreren Personen, genügt es, dass der Antrag um Wohnsitzverlegung von einem volljährigen Familienmitglied gestellt wird.

Die Abwicklung der Wohnsitzverlegung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, da einerseits die notwenigen Überprüfungen veranlasst werden müssen und andererseits die Anfrage an die Herkunftsgemeinde geschickt werden muss, welche nach erfolgter Streichung die Unterlagen zurücksendet. Die Eintragung erfolgt daraufhin innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der bestätigten Streichung, wobei das Datum der Eintragung jenem des Ansuchens um Wohnsitzverlegung entspricht.

Mit der Wohnsitzverlegung ist es auch notwendig, die neue Adresse im Führerschein und im Kraftfahrzeugschein (Autobüchlein) zu ändern. Das Meldeamt leitet die Adressenänderung im Führer- und Kraftfahrzeugschein in die Wege und stellt dem Antragssteller eine provisorische Bestätigung aus, welche den genannten Papieren beizulegen ist. Innerhalb von 180 Tagen erhält der Interessierte von der Zivilmotorisierung eine selbstklebende Etikette zugesandt. Erhält der Interessent innerhalb von 180 Tagen den genannten Aufkleber nicht, kann er sich an folgende Grüne Nummer wenden: 800-23 23 23.

Gebühren

keine

Voraussetzungen

gewohnheitsmäßiger Wohnsitz in der neuen Gemeinde

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Steuernummer
  • Führer- und Kraftfahrzeugschein als Unterlagen zum Ausfüllen des Vordruckes, welcher der Zivilmotorisierung in Rom zugesandt wird

Für Ausländer zusätzlich:

  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Reisepass
  • eventuell Originaldokumente von Geburt und Trauung

Weitere Informationen

Zuständig

Formulare

DEU