Kindergartenbeirat Mitterolang und Niederolang

Laut Art. 22 des Landesgesetzes vom 17. August 1976, Nr. 36, muss für jeden Kindergarten ein Kindergartenbeirat ernannt werden, dem folgende Personen angehören:

  • ein Vertreter der Gemeinde,
  • die Kindergärtnerinnen,
  • eine Assistentin,
  • eine Lehrperson der Grundschule,
  • ein Elternteil je Abteilung.

Das Gremium bleibt für die laufende Verwaltungsperiode bis 2030 im Amt. Es wurde folgende Gemeindevertreterin gewählt:

Kindergartenbeirat Mitterolang: Elisabeth Plaikner
Kingergartenbeirat Niederolang: Elisabeth Plaikner

Mitglieder

DEU