Bibliotheksrat

Laut Satzung der öffentlichen Bibliothek Olang und laut Art. 23 des Landesgesetzes vom 7. November 1983, Nr. 41, hat jede örtliche Bibliothek einen Bibliotheksrat, welcher sich aus fünf bis elf Mitgliedern zusammensetzt folgende Mitglieder müssen ihm auf jeden Fall entsprechend dem Einzugsgebiet angehören:

  • drei Vertreter der Gemeinde,
  • je ein Vertreter der Schule für jede bestehende Schulstufe (Grund- und Mittelschule), den der Träger aus den vorgeschlagenen Personen auswählt;

Derselbe bestimmt außerdem: "Ist die Gemeinde die Trägerin der Bibliothek gehört der Bürgermeister oder eine von ihm bevollmächtigte Person dem Rat kraft Amtes an". Laut Absatz 7 desselben Artikels sind der Bibliotheksleiter sowie die Leiter allfälliger Zweigstellen und Leihstellen Mitglieder des Bibliotheksrates und diese haben beratende Stimme. Der Bibliotheksrat wird stets für die jeweilige Amtsperiode des Gemeinderates ernannt. Der Vorsitzende wird aus der Mitte des Bibliotheksrates gewählt.

Mitglieder

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